Anerkennung
Zuständiges Departement:
Justiz-, Polizei- und MilitärdepartementZuständiges Amt:
Zivilstandsamt
Anerkennung Eine Anerkennung bedeutet, das Kindesverhältnis zum Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, zu begründen ohne dabei namens- und bürgerrechtliche Wirkungen zu entfalten. Bei einer Anerkennung entsteht Erbanspruch, Unterhaltspflicht, Recht auf persönlichen Kontakt und gilt als Voraussetzung für die Eintragung als gemeinsames Kind bei der Heirat der Eltern. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt wahlweise beim Heimat- oder Wohnort der Mutter oder des Vaters sowie am Geburtsort des Kindes erfolgen.
Erforderliche Urkunden bei Schweizer Bürgern - Personenstandsausweise oder Familienscheine des Anerkennenden sowie der Mutter, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes, nicht älter als 6 Monate
- Geburtsschein des Kindes (sofern bereits geboren), neu ausgestellt vom Zivilstandsamt des Geburtsortes
- evtl. Wohnsitzbescheinigungen der Eltern
Kosten: CHF 60.--
Erforderliche Urkunden bei ausländischen Staatsangehörigen Das Zivilstandsamt erteilt Ihnen im Einzelfall gerne die gewünschten Auskünfte.
Kosten: CHF 60.-- + Ueberprüfung der ausländischen Dokumente (je nach Land verschieden)