Das Jugendgericht Appenzell (innerer Landesteil) beurteilt erstinstanzlich Straftaten von Jugendlichen gemäss Art. 17 ff. Gesetz über die Jugendstrafprozessordnung (JStPO).
Zusammensetzung:
Wellauer Martin, lic. iur., Präsident
Lussmann Roland, Richter
Manser-Sutter Monika, Richterin
Köfer-Koller Erna, Ersatzrichterin
1 Sitz vakant
Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden.
Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf
unentgeltliche Rechtspflege.
Gesetze:
Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. /
Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide:
Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide /
Bundesgerichtsentscheide Für Oberegg (äusserer Landesteil) wird diese Aufgabe durch ein eigenständiges Jugendgericht wahrgenommen.