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Ämter

Jugendgericht Appenzell

Übersicht
Links

Adresse: Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell
Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: gerichtskanzlei@ai.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-12.00, 13.30-17.00

Das Jugendgericht Appenzell (innerer Landesteil) beurteilt erstinstanzlich Straftaten von Jugendlichen gemäss Art. 17 ff. Gesetz über die Jugendstrafprozessordnung (JStPO).

Zusammensetzung:

Wellauer Martin, lic. iur., Präsident
Lussmann Roland, Richter
Manser-Sutter Monika, Richterin
Köfer-Koller Erna, Ersatzrichterin
1 Sitz vakant

Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

Für Oberegg (äusserer Landesteil) wird diese Aufgabe durch ein eigenständiges Jugendgericht wahrgenommen.

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