Der Kanton Appenzell Innerrhoden fördert das kulturelle Leben und pflegt das kulturelle Erbe durch Beiträge und eigene Aktivitäten. Einen wichtigen Stellenwert nimmt der Kulturaustausch innerhalb der Schweiz und mit Regionen des nachbarlichen Auslands ein. Appenzell I.Rh. ist Mitglied der
Internationalen Bodenseekonferenz.
Das Kulturamt koordiniert die Kulturförderung des Kantons Appenzell I.Rh. entsprechend dem
Kulturgesetz vom 25. April 1999.Es nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kulturschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte.
Das Kulturamt führt die Aktuariate der
Stiftung Pro Innerrhoden und der
Innerrhoder Kunststiftung.
Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an kulturelle Projekte entscheidet die
Standeskommission (Regierungsrat). Die Beschlüsse der Standeskommission werden den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.
Projekte können nur beurteilt werden, wenn vorgängig ein schriftliches Gesuch eingereicht wurde, das einen Projektbeschrieb, ein Budget, einen Finanzierungsplan und biografische Angaben zu den Mitwirkenden enthält.
Im Jahr 2008 hat die Schweiz das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Sie verpflichtet sich damit, immaterielles Kulturerbe durch geeignete Massnahmen zu bewahren und zu fördern. Die Umsetzung der Konvention liegt beim Bund und den Kantonen. Das Kulturamt Appenzell I.Rh. koordiniert die Umsetzung des Übereinkommens für die Ostschweizer Kantone:
Lebendige Traditionen Ostschweiz.