Grosser RatDie wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates sind die Vorberatung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen zuhanden der Landsgemeinde. Im Weiteren erlässt der Grosse Rat Verordnungen und Reglemente zum Vollzug der Gesetzgebung des Kantons und überwacht den Geschäftsgang aller Behörden. Ausserdem prüft und genehmigt er die Jahresrechnung, legt das Budget und den Steuersatz fest und fällt die Entscheide über die Erteilung des Landrechtes Jeder Bezirk wählt aus den in seinem Gebiet wohnhaften Stimmberechtigten auf 300 Einwohner je ein Mitglied, wobei eine Bruchzahl von mehr als 150 Bezirkseinwohnern einen Bezirk ebenfalls zu einem Vertreter berechtigt. Die Amtsdauer des Grossen Rates beträgt vier Jahre. Die Bezirksgemeinden der Bezirke Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten finden ordentlicherweise am ersten Sonntag im Monat Mai statt, wobei offene Wahlen durchgeführt werden. Im Bezirk Oberegg findet eine Urnenabstimmung im Monat Mai statt. Der Grosse Rat setzt sich aufgrund der eidgenössischen Volkszählung 2000 wie folgt zusammen: Sitzverteilung nach Bezirken Appenzell 18 Schwende 6 Rüte 10 Schlatt-Haslen 4 Gonten 5 Oberegg 6 Total 49 Männer 38 Frauen 11 Gemäss der Kantonsverfassung werden jährlich fünf ordentliche Sessionen durchgeführt. Auf Beschluss des Grossratspräsidenten, der Standeskommission oder von mindestens zehn Grossräten hin können auch ausserordentliche Sitzungen einberufen werden. Anlässlich der Juni-Session werden die Mitglieder des Büros, der Staatswirtschaftlichen Kommission sowie der vorberatenden Kommissionen und der verschiedenen vom Grossen Rat zu bestimmenden Kommissionen gewählt. Das Büro des Grossen Rates setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie drei Stimmenzählern zusammen. Die Amtsdauer des Präsidenten dauert ein Jahr. Die Sitzungen des Grossen Rates sind in der Regel öffentlich. Geheime Sitzungen finden statt bei der Behandlung von Begnadigungsgesuchen und in besonderen Fällen auf Beschluss des Rates. Daten Grossrats-Sessionen 2011 Montag, 07. Februar Montag, 28. März Montag, 20. Juni Montag, 24. Oktober Montag, 05. Dezember 2012 Montag, 06. Februar Montag, 26. März Montag, 18. Juni Montag, 22. Oktober Montag, 03. Dezember Fraktionen / Politische Gruppierungen Das Geschäftsreglement des Grossen Rates sieht die Bildung von Fraktionen nicht vor, weshalb die Mitglieder des Grossen Rates im Staatskalender ohne Hinweis auf ihre allfällige Parteizugehörigkeit aufgeführt sind. Dies erklärt auch, weshalb es schwierig ist, zuverlässige Angaben über die parteipolitische Zusammensetzung der Legislative zu machen. Hingegen gibt es feste Interessengruppen aus Bauern-, Gewerbe- und Arbeitnehmerkreisen. Trotzdem wahrt das einzelne Ratsmitglied eine relativ grosse Eigenständigkeit. |