Willkommen auf der Website der Gemeinde Appenzell Innerrhoden



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Lebenslagen

Kantonale Handelsregister

Das Handelsregister ist eine staatliche Institution zur amtlichen Feststellung und Offenlegung von für Dritte rechtserhebliche Tatsachen über die kaufmännischen Betriebe. Es garantiert die Sicherheit und Transparenz im Rechtsverkehr und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen. Es enthält alle von Gesetzes wegen zur Publikation vorgeschriebenen Angaben, namentlich die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse. Jeder im Handelsregister eingetragene Rechtsträger untersteht der Konkursbetreibung und ist verpflichtet, eine kaufmännische Buchhaltung zu führen und eine Jahresbilanz zu erstellen.

In Appenzell I.Rh. ist der Handelsregisterführer von Gesetzes wegen kantonale Urkundsperson und kann somit handelsrechtliche Beurkundungen kraft seines Amtes selber vornehmen (Amtsnotariat).
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Ablauf von Handelsregister-Geschäften
Aktiengesellschaft
Beglaubigung in handelsregisterrechtlichen Angelegenheiten
Belege im Handelsregister
Einzelfirma
Genossenschaft
GmbH
Handelsregisterauszug
Kollektivgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Sitz - Handelsregisterrechtliche Besonderheiten
Zweigniederlassung
zugehörige Online-Dienste: beglaubigter Handelsregisterauszug
Lex-Friedrich-Erklärung
Neueintragung Einzelfirma
Neueintragung Kollektivgesellschaft
Neueintragung Kommanditgesellschaft
Stampa-Erklärung
zuständig: Handelsregisteramt
zur Übersicht



Druck VersionPDF