Kantonale Handelsregister | |
| Das Handelsregister ist eine staatliche Institution zur amtlichen Feststellung und Offenlegung von für Dritte rechtserhebliche Tatsachen über die kaufmännischen Betriebe. Es garantiert die Sicherheit und Transparenz im Rechtsverkehr und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen. Es enthält alle von Gesetzes wegen zur Publikation vorgeschriebenen Angaben, namentlich die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse. Jeder im Handelsregister eingetragene Rechtsträger untersteht der Konkursbetreibung und ist verpflichtet, eine kaufmännische Buchhaltung zu führen und eine Jahresbilanz zu erstellen. In Appenzell I.Rh. ist der Handelsregisterführer von Gesetzes wegen kantonale Urkundsperson und kann somit handelsrechtliche Beurkundungen kraft seines Amtes selber vornehmen (Amtsnotariat). | |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
| zugehörige Dienstleistungen: | Ablauf von Handelsregister-Geschäften Aktiengesellschaft Beglaubigung in handelsregisterrechtlichen Angelegenheiten Belege im Handelsregister Einzelfirma Genossenschaft GmbH Handelsregisterauszug Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Sitz - Handelsregisterrechtliche Besonderheiten Zweigniederlassung |
| zugehörige Online-Dienste: | beglaubigter Handelsregisterauszug Lex-Friedrich-Erklärung Neueintragung Einzelfirma Neueintragung Kollektivgesellschaft Neueintragung Kommanditgesellschaft Stampa-Erklärung |
| zuständig: | Handelsregisteramt |
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