Bildungswesen der Schweiz | |
| Einleitung Jedes Kind besitzt ein Recht auf Bildung und auf den Zugang zu einer seinen Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung. Das öffentliche Schulwesen ist Sache der Kantone. Jedes Kind hat die Möglichkeit, während ein oder zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Ab dem sechsten Altersjahr kann es die obligatorische Schulzeit beginnen. Danach steht der Schüler vor der Wahl : Berufsbildung oder Mittelschule. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Berufsmatur, welche die beiden Wege verbindet. Kantonale Besonderheiten Jeder Kanton hat seine eigenen Schulgesetze. Die Kantone bemühen sich jedoch, im Bereich der obligatorischen Schule (Dauer, Eintrittsalter, Rahmenlehrpläne) sowie der Anerkennung gleichwertiger Ausweise und Diplome ihre Praxis zu vereinheitlichen. Behörden und zuständige Stellen Die kantonalen Erziehungsdepartemente stehen allen öffentlichen Lehranstalten des Kantons vor. Die Privatschulen sind ebenfalls den geltenden kantonalen Gesetzen unterworfen. Die Gemeinden verwalten die Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen unter der Aufsicht des Kantons. Auskünfte In jeder Gemeinde geben die Schulbehörden Auskunft über Kindergarten, Primar- und Sekundarschule. Für die anderen Schulen muss man sich direkt an die betroffene Lehranstalt oder an die kantonale Erziehungsdirektion wenden. Die Berufsberatungen informieren über alle Bildungsmöglichkeiten, Spezialisierungsmöglichkeiten und Weiterbildungen nach der obligatorischen Schule. Links
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| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
| zugehörige Dienstleistungen: | Berufsberatung Berufsbildung - Links Berufswahl und Lehrstellensuche Erwachsenenbildung Lehrerinformationsstelle (LIS) Schulservice - Links und Dokumente |
| zugehörige Online-Dienste: | Bildungsbericht Lernende |
| zuständig: | Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Schulamt |
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