An- und Abmelden eines Fahrzeugs |
Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind beim kantonalen Strassenverkehrsamt in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter): - Versicherungsnachweis (von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen)
- bei einem fabrikneuen Fahrzeug: Prüfungsbericht Formular 13.20A (von Garage oder Händler)
- gebrauchtes Fahrzeug: Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular13.20 B , wenn eine Nachprüfung erfolgte)
- Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis (beim erstmaligen Schildbezug)
- Firmen: Auszug aus dem Handelsregisteramt (beim erstmaligen Schildbezug)
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| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Handelsregisterauszug Wunschkontrollschilder Führer- / Lernfahrausweise |
| zuständig: | Strassenverkehrsamt |