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Lebenslagen

An- und Abmelden eines Fahrzeugs

Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind beim kantonalen Strassenverkehrsamt in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter):
  • Versicherungsnachweis (von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen)
  • bei einem fabrikneuen Fahrzeug: Prüfungsbericht Formular 13.20A (von Garage oder Händler)
  • gebrauchtes Fahrzeug: Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular13.20 B , wenn eine Nachprüfung erfolgte)
  • Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis (beim erstmaligen Schildbezug)
  • Firmen: Auszug aus dem Handelsregisteramt (beim erstmaligen Schildbezug)
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Handelsregisterauszug
Wunschkontrollschilder
Führer- / Lernfahrausweise
zuständig: Strassenverkehrsamt
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