Wasserversorgung
Zuständiges Amt:
Feuerschaugemeinde Appenzell / Energie- und Wasserversorgung
Für die Betreiber von Wasserversorgungen bestand schon immer eine Sorgfaltspflicht. Das Lebensmittelrecht sieht, neben der amtlichen Stichprobenkontrolle, ausdrücklich eine dokumentierte, jederzeit einsehbare, Selbstkontrolle vor.
Die kantonale Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände hält unter anderem fest, dass die Betreiber von öffentlichen Wasserversorgungen jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.
Dieser Pflicht kommen wir nach, in dem wir jeden Herbst einen detaillierten Bericht im Appenzeller Volksfreund veröffentlichen.
Die Innerrhoder Wasserversorgungen bauen ihre Qualitätssicherungssysteme stetig aus und halten sie auf dem neusten Stand der Technik. Dank gut ausgebildetem und motiviertem Personal, mit klaren Betriebsabläufen und Organisationsstrukturen, ist die Menge und die einwandfreie Qualität des Trinkwassers von der Fassung bis zum Verbraucher gesichert.
Private Quellen weisen vor allem bei schlechter Witterung Verschmutzungen und für Mensch und Tier schädliche mikrobiologische Belastungen und somit eine ungenügende, dem Lebensmittelrecht nicht entsprechende Wasserqualitäten auf.
Die kantonale Lebensmittelkontrolle empfiehlt deshalb allen Liegenschaftseigentümern aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen, aber auch aus Sicht der
Versorgungssicherheit, das Trinkwasser sofern möglich über eine öffentliche Wasserversorgung zu beziehen.
Die Wasserversorgung Appenzell beliefert den Kanton Appenzell Innerrhoden ohne die Gebiete Gonten, Haslen, Meistersrüte und Oberegg, nur teilweise Wasserauen und Weissbad mit Trinkwasser.
Zum Tag des Wassers 2003 wurde ein Film mit dem Titel
klar und frisch über die Wasserversorgungen von Appenzell Innerrhoden gedreht.
Sie können den Film über den Online-Dienst in VHS oder DVD Format bestellen.