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Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen


Die kantonsgerichtliche Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen ist richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen betreffend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte.

Die Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen beurteilt Beschwerden im Sinne von Art. 6 Verwaltungsgerichtsgesetz (VerwGG).

Zusammensetzung:

Eugster Beda, lic. iur., Präsident
Roncoroni-Bertschler Elsbeth, VIzepräsidentin
Dörig Thomas
Ulmann Peter, Ersatz
Hospenthal-Breu Elvira, Ersatz

Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin


Adresse:

Kommission für Beschwerden in gerichtlichen Personalfragen
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 


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