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Das Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, ist vor allem Rechtsmittelinstanz im Zivil- und Strafprozess. In dieser Funktion beurteilt es Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Bezirksgerichte. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Zivil- und Strafgericht, als einziger Instanz, oberem Gericht und Rechtsmittelinstanz richtet sich nach Art. 9 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) i.V.m. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. gemäss Art. 11 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) i.V.m. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Zusammensetzung: Inauen Roland, lic. phil., Präsident Dörig Thomas, Vizepräsident Giger-Rempfler Rita Ulmann Peter Gmünder Evelyne, Dr. iur. Hospenthal-Breu Elvira Koller Sepp Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Kantonsgericht Abteilung Zivil- und Strafgericht Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 130 ZPO bzw. Art. 110 StPO). E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |