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Beschwerden im ZGB


Die kantonsgerichtliche Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB ist grundsätzlich richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen von Verwaltungsbehörden in Zivilsachen.

Die Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB beurteilt im Sinne von Art. 12 Abs. 1 lit. b Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB):
  • Beschwerden bei fürsorgerischer Freiheitsentziehung;
  • Beschwerden gegen Rekursentscheide der Standeskommission betreffend Errichtung bzw. Weiterführung einer Vormundschaft, Beistandschaft oder Beiratschaft;
  • Beschwerden gegen Entscheide der Standeskommission in Zivilsachen.

Zusammensetzung:

Köppel Markus, Dr. med., Präsident
Fuchs-Büchler Beatrice, Vizepräsidentin
Ulmann Peter
Gmünder Evelyne, Dr. iur., Ersatz
Giger-Rempfler Rita, Ersatz

Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin


Adresse:

Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: kantonsgericht@ai.ch

Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden.


Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 



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