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Die kantonsgerichtliche Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB ist grundsätzlich richterliche Beschwerdeinstanz für Verfügungen von Verwaltungsbehörden in Zivilsachen. Die Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB beurteilt im Sinne von Art. 12 Abs. 1 lit. b Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB):
Zusammensetzung: Köppel Markus, Dr. med., Präsident Fuchs-Büchler Beatrice, Vizepräsidentin Ulmann Peter Gmünder Evelyne, Dr. iur., Ersatz Giger-Rempfler Rita, Ersatz Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Gerichtsschreiberin Adresse: Kommission für Beschwerden auf dem Gebiete des ZGB Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |