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Anwaltsprüfungs-Kommission


Die Anwaltsprüfungskommission

  • führt das Anwaltsexamen durch;
  • führt die Eignungsprüfung nach Art. 31 BGFA durch;
  • führt das Prüfungsgespräch nach Art. 32 BGFA durch.

Das Verfahren richtet sich nach dem Reglement über die Prüfungen für die Zulassung zum Anwaltsberuf.

Die Prüfungskommission wird von der Anwaltskammer bestellt.

Zusammensetzung:

Oberholzer Niklaus, Dr. iur., Präsident
Bühlmann Hubert, Dr. iur., Mitglied
Ehrenzeller Bernhard, Dr. iur., Mitglied
Gmünder Evelyne, Dr. iur., Mitglied
Manser Michael, lic. iur., Mitglied
Kobler-Bryner Irene, lic. iur., Sekretärin

Adresse:
Anwaltsprüfungskommission
Unteres Ziel 20
9050 Appenzell

Telefon: 071 788 95 51
Telefax: 071 788 95 54
E-Mail: gerichtskanzlei@ai.ch

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts
Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide

 
 


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