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Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Instanz des Kantons Appenzell I.Rh. Das Kantonsgericht urteilt hauptsächlich als Berufungsinstanz in Zivil- und Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz in Verwaltungssachen. Das Kantonsgericht spricht Recht durch Abteilungen, soweit nicht die Zuständigkeit von Kommissionen oder des Einzelrichters vorgesehen ist. Präsidium: Inauen Roland, lic. phil., Präsident Gollino Erich, Vizepräsident Adresse: Kantonsgericht Unteres Ziel 20 9050 Appenzell Telefon: 071 788 95 51 Telefax: 071 788 95 54 E-Mail: kantonsgericht@ai.ch Unaufgefordert dem Gericht per E-Mail oder Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung. Das Gericht wird entsprechend nur auf Eingaben hin tätig, die ihm per Post zugestellt oder persönlich überbracht werden. Wenn einer Partei die finanziellen Mittel fehlen, um neben dem Lebensunterhalt für sich und ihre Familie die Prozesskosten aufzubringen, hat sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Gesetze: Gesetzessammlung des Kantons Appenzell I.Rh. / Systematische Sammlung des Bundesrechts Entscheide: Kantonale Verwaltungs- und Gerichtsentscheide / Bundesgerichtsentscheide |