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10.09.2010 01:09:03



Gerichtsbehörden erster Instanz bestehen in den sechs Bezirken bzw. in den zwei Gerichtskreisen Appenzell und Oberegg.

In jedem Bezirk (Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg) amtet ein Vermittler.

Die Bezirke Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten bilden den Gerichtskreis Appenzell, der Bezirk Oberegg den Gerichtskreis Oberegg.
Für jeden Gerichtskreis besteht ein Bezirksgericht (Bezirksgericht Appenzell und Bezirksgericht Oberegg) sowie eine Schlichtungsstelle für Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtverhältnisse.

Die Organisation der Gerichtsbehörden in den Bezirken und den Gerichtskreisen ergibt sich aus Art. 4 ff. Gerichtsorganisationsgesetz (GOG).