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10.09.2010 01:09:03
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Gerichtsbehörden erster Instanz bestehen in den sechs Bezirken bzw. in den zwei Gerichtskreisen Appenzell und Oberegg. In jedem Bezirk (Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg) amtet ein Vermittler. Die Bezirke Appenzell, Schwende, Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten bilden den Gerichtskreis Appenzell, der Bezirk Oberegg den Gerichtskreis Oberegg. Für jeden Gerichtskreis besteht ein Bezirksgericht (Bezirksgericht Appenzell und Bezirksgericht Oberegg) sowie eine Schlichtungsstelle für Miet- und nichtlandwirtschaftliche Pachtverhältnisse. Die Organisation der Gerichtsbehörden in den Bezirken und den Gerichtskreisen ergibt sich aus Art. 4 ff. Gerichtsorganisationsgesetz (GOG). |