Zuzug fremdsprachiger Schulkinder
Zuständiges Departement:
ErziehungsdepartementZuständiges Amt:
Schulamt
Dieser Text soll eine Hilfestellung für Lehrpersonen und Behörden bieten. Er bietet Informationen über Anlaufstellen, gibt Empfehlungen und informiert über verschiedene Umsetzungshilfen.
Grundsätzliches Die Ausgangslage für den Zweitspracherwerb bei fremdsprachigen Kindern und Jugendlichen hängt eng zusammen mit der Kontaktqualität und -quantität im neuen Land, der Einstellung zum Aufnahmeland, der persönlichen Assimilationsangst und der damit verbundenen sozialen Integration, der Sprachbegabung, der Motivation zum Erlernen der Zweitsprache und dem allgemeinen schulisch-kognitiven Selbstkonzept. Auch ist die Tatsache hervorzuheben, dass die Zweitsprache möglichst in kurzer Zeit erworben werden muss.
Der Erfolg des Zweitspracherwerbs hängt von der Qualität der Integration ab. Deshalb ist die Schulung so zu gestalten, dass den immigrierten SchülerInnen gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Erwerb der Zweitsprache ermöglicht wird.
Auftrag der Volksschule Die Volksschule hat einerseits einen allgemeinbildenden Auftrag zu erfüllen und andererseits jedes Kind möglichst individuell in seinen besonderen Lernvoraussetzungen zu fördern. Dieser Grundsatz ist im
Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulgesetz festgelegt.
Unterrichtszeiten und Stundenplanung für die Förderung fremdsprachiger Kinder Die Deutschlehrkräfte sind für den speziellen Deutschunterricht für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler einer Klasse zuständig. Diese intensive Schulung findet während der regulären Unterrichtszeit statt, in Ausnahmefällen auch ausserhalb des Unterrichts.
Anlaufstelle im Schulinspektorat Zuständige Ansprechperson für den Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder und
für die Beratung und Unterstützung aller Lehrpersonen, Behörden und Eltern:
Marina Lazzarini, Tel: 071 788 93 64, marina.lazzarini@ed.ai.ch Angebote Dolmetscherdienst
Das Schulinspektorat empfiehlt für Elterngespräche den Beizug von schulischen Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Die aktuelle Adressliste von ÜbersetzerInnen liegt in den Schulhäusern auf und kann auch per Email vom Erziehungsdepartement angefordert werden.
Dokumente zum Download Untenstehend finden sie mehrere Dokumente zur Thematik bereit.
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